Beim Verkauf von Ware, die vom Waffengesetz erfasst ist, geht der Anbieter grundsätzlich nur Vertragsbeziehungen mit volljährigen Kunden ein. Bei Ware, die in der Anlage 2 des WaffG aufgeführt ist, wird zusätzlich eine Waffenberechtigung des Kunden verlangt. Der Kunde versichert mit Absenden seiner Bestellung, mindestens 18 Jahre alt zu sein und dass seine Angaben bezüglich seines Namens und seiner Adresse richtig sind. Er ist verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder von ihm zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte volljährige Personen die Ware in Empfang nehmen. Der Anbieter weist den mit der Lieferung beauftragten Logistikdienstleister an, die Lieferung nur an Personen über 18 Jahre zu übergeben und sich im Zweifelsfall den Personalausweis der die Ware in Empfang nehmenden Person zur Alterskontrolle vorzeigen zu lassen. Sofern nicht volljährige Personen Bestellungen veranlassen, widerruft der Anbieter den Vertrag hiermit bereits jetzt vorsorglich gem. § 109 BGB. Die für unter falschen Angaben bestellenden Minderjährigen sorge- bzw. vertretungsberechtigten volljährigen Personen haften gemäß den gesetzlichen Vorschriften dem Anbieter für alle entstehenden Schäden aus den unter falschen Angaben gemachten Bestellungen.
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